Die gefühlte und die geregelte Untergemeinschaft

In einer Mehrhausanlage empfinden sich die Wohnungs- oder Teileigentümer eines Gebäudeteils oder Gebäudes oft bereits aufgrund dieser räumlichen Abgeschlossenheit als Untergemeinschaft und beanspruchen eine gesonderte Berücksichtigung, unabhängig davon, ob dies der Rechtslage nach Gesetz und Teilungserklärung entspricht. Sowohl die sich ergebenden Probleme als auch die Möglichkeiten einer Annäherung zwischen der subjektiven Sicht der Wohnungseigentümer und der objektiven Rechtslage sollen erörtert werden.

Klaus Eichhorn, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Essen, hat unter dem Titel „Die gefühlte und die geregelte Untergemeinschaft“ der in Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR Ausgabe 2015 (Seite 8ff.) einen Fachaufsatz veröffentlicht.

 

Der Aufsatz ist unter zfir-online.de abrufbar (kostenpflichtig) und hier als PDF:

Aufsatz von Rechtsanwalt Eichorn in ZfIR als PDF