In einer Mehrhausanlage empfinden sich die Wohnungs- oder Teileigentümer eines Gebäudeteils oder Gebäudes oft bereits aufgrund dieser räumlichen Abgeschlossenheit als Untergemeinschaft und beanspruchen eine gesonderte Berücksichtigung, unabhängig davon, ob dies der Rechtslage nach Gesetz und Teilungserklärung entspricht. Sowohl die sich ergebenden Probleme als auch die Möglichkeiten einer Annäherung zwischen der subjektiven Sicht der Wohnungseigentümer und der objektiven Rechtslage sollen erörtert werden.
Klaus Eichhorn, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Essen, hat unter dem Titel „Die gefühlte und die geregelte Untergemeinschaft“ der in Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR Ausgabe 2015 (Seite 8ff.) einen Fachaufsatz veröffentlicht.
https://ra-klaus-eichhorn.de/wp-content/uploads/zeitschrift_für_immobilienrecht_logo_-_Google-Suche.png268806Rechtsanwalt Zoselhttps://ra-klaus-eichhorn.de/wp-content/uploads/2019/03/Logo-Eichhorn_600x200.pngRechtsanwalt Zosel2019-06-11 16:38:582019-06-21 12:26:54Die gefühlte und die geregelte Untergemeinschaft
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