Spezialisierter Fachanwalt in Essen:
Wie wir für Sie arbeiten
Klaus Eichhorn ist als Fachanwalt auf das Miet- und Wohnungseigentumsrecht spezialisiert und verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung als Rechtsanwalt im Immobilienrecht.
Sie schildern Ihren Fall
Sie melden sich per Online-Formular oder Telefon und schildern kurz Ihren Fall.
Der Anwalt berät Sie
Der Anwalt prüft Ihren Fall und spricht mit Ihnen, wie Sie weiter erfolgreich vorgehen können.
Wir setzen Ihr Recht durch
Wenn Sie den Anwalt beauftragen, unternimmt der für Sie alle notwendigen Schritte, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Wie geht es jetzt weiter?
Rufen Sie jetzt an oder füllen Sie das Online-Formular aus und schildern Sie kurz, worum es geht. Der Anwalt ruft Sie kurzfristig zurück – in aller Regel noch am selben oder spätestens am nächsten Tag. Sie besprechen mit dem Anwalt, wie Sie erfolgreich weiter vorgehen können und bekommen eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten in Ihrem Fall.
Selbstverständlich können Sie auch jederzeit einen Termin zur persönlichen Besprechung Ihres Anliegens mit dem Anwalt vereinbaren.
Sie besprechen mit dem Anwalt auch, ob und ggf. was an Kosten auf Sie zukommen kann. Dann entscheiden Sie, ob Sie den Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen möchten oder nicht.
Was ist mit den Kosten?
Das erste Telefonat mit dem Anwalt ist für Sie garantiert immer kostenlos. Sie erhalten in 5 bis 10 Minuten einen Überblick, wie Sie weiter vorgehen können und eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten in Ihrem Fall.
Sie sind rechtsschutzversichert? Dann übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie komplett. Der Anwalt klärt das für Sie.
Aber auch sonst gilt:
Eine fachkundige Beratung und Unterstützung durch einen auf das Immobilienrecht spezialisierten Experten lohnt sich für Sie in jedem Fall! Wenn Sie Ihr Recht erfolgreich durchsetzen, dann muss Ihnen der Gegner auch die notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten erstatten.
Entscheiden Sie sich nach der ersten kostenlosen telefonischen Orientierung durch den Anwalt (s. o.) für eine ausführliche Beratung und stellen dann fest, dass Sie die Sache nicht weiterverfolgen möchten, dann wird lediglich die gesetzliche Erstberatungsgebühr i. H. v. 226 € inkl. MwSt. fällig.
Sind Sie aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, sich eine anwaltliche Beratung zu leisten, können Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. → mehr dazu
Der Anwalt klärt Sie in jedem Fall immer vorher über die zu erwartenden Kosten auf, dann können Sie entscheiden.
Sie haben ein Problem rund um die Immobilie und brauchen Unterstützung?
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und finden Sie heraus, was Rechtsanwalt Klaus Eichhorn für Sie tun kann.
0201 361 5641
Montag bis Donnerstag 9 bis 11 Uhr und 13 bis 17 Uhr
Freitag 9 bis 13 Uhr
Rechtsanwalt Klaus Eichhorn
In Bürogemeinschaft mit
RAe Nowack und Kollegen
Huyssenallee 15
45128 Essen
Klaus Eichhorn
auf Immobilien spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Als Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht in Essen berate und vertrete ich seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1986 diverse Verwaltungs- und Immobilienunternehmen, Banken, Versicherungen aber auch Wohnungseigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften bei Problemen rund um die Immobilie.
Aufgrund meiner Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch bin ich auch in der Lage, Mandanten mit Auslandsberührung zu betreuen.
In der Vergangenheit wurde ich als Schiedsgutachter im Mietrecht für einen Rechtschutzversicherer tätig und bin seit langen Jahren immer wieder Dozent am Europäischen Bildungszentrum der Immobilien – und Wohnungswirtschaft (EBZ), am BildungsCentrum der Wirtschaft (BCW), im Verband der Immobilienverwalter NRW (VNWI), im Verwaltertreff Ratingen e.V. und anderen Institutionen. Darüber hinaus führe ich nach Absprache auch Inhouse-Schulungen durch.
Zu verschiedenen Themen habe ich Fachartikel sowie Bücher veröffentlicht, von denen einige auf dieser Homepage zum Download hinterlegt sind.
Weiter engagiere ich mich in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie im Verband der Immobilienverwalter NRW e. V (VdIV), in dem ich von 2003 bis 2007 die Rechtsberatungshotline betreut habe.
Referenzen / Feedback (auszugsweise) :
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Fälle bearbeitet
Jahre Erfahrung
Vorträge & Veröffentlichungen
Einsatz für die Mandanten