Sind Sie aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, sich eine anwaltliche Beratung zu leisten, können Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen und können diesen zusammen mit Ihrem Eigenanteil von 15 € dem Anwalt für die außergerichtliche Beratung vorlegen. Ist eine prozessuale Vertretung erforderlich, kann der Anwalt für Sie Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe besantragen. Außer der wirtschaftlichen Bedürftigkeit muss aber auch die Aussicht auf Erfolg nachgewiesen werden, da nur dann die finanzielle Unterstützung gewährt wird. Wrid der Rechtsstreit aus nicht vorhersehbaren Gründen dennoch verloren, werden nur die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes und die Gerichtskosten übernommen. Die Kosten der Gegenseite sind dagegen nicht von der Prozesskostenhilfe gedeckt.